Termine - Therapieverlauf - Kosten
Termine
Sie können sich per SMS, per E-Mail oder telefonisch an mich wenden, um einen ersten Termin zu vereinbaren.
Um die Therapie zu beginnen, brauchen sie beim ersten Termin eine Heilmittelverordnung (Rezept). Ab dem Ausstellungsdatum hat die Heilmittelverordnung (Rezept) eine Gültigkeit von 28 Tagen.
Logopädie gehört zum Leistungs-
katalog der gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen und kann
von Hausärzten, Allgemeinärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Neurologen, Geriatern, Internisten sowie Psychiatern verordnet werden
Therapieverlauf
Um die Therapie individuell auf die persönlichen Bedürfnisse abzustimmen, erfolgt zu Beginn jeder Therapie ein ausführliches Anamnesegespräch mit einer differenzierten Diagnostik.
Meist werden 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten verordnet.
Der Behandlungszeitraum lässt sich vorab nicht festlegen, da aufgrund von Diagnose und Therapiefortschritt meist mehrere Heilmittelverordnungen (Rezepte) benötigt werden.
Kosten
Damit die Krankenkasse (gesetzlich und privat) die Kosten für eine logopädische Behandlung übernimmt, benötigen Sie oder Ihr Kind eine Heilmittelverordnung (Rezept).
Je nach Verordnung des Arztes bezahlt Ihnen Ihre Krankenkasse einmal oder mehrmals pro Woche eine Therapiesitzung à 30/45/60 Minuten.
Dabei fallen für die gesetzlich versicherten Erwachsenen ab 18 Jahre pro Heilmittelverordnung eine Rezeptgebühr von 10 Euro sowie 10% Eigenbeteiligung an.
Kinder - bis einschließlich 17 Jahre sind von der Zuzahlung befreit, ebenso Erwachsene ab 18 Jahre bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Privatversicherungen erstatten logopädische Leistungen entsprechend des individuell abgeschlossenen Vertrags/Tarifs.